Schweizer Steuern 3

Bundesrat stellt die Weichen für die Schaffung eines internationalen Obligationenmarktes in der Schweiz

Beim Vorschlag des Bundesrates zum Schweizer Obligationenmarkt anlässlich der „Too-big-to-fail“-Vorlage gibt es nur Gewinner. Vom geplanten Umbau der Verrechnungssteuer profitieren neben dem Finanzplatz Schweiz auch der Konzernstandort Schweiz, der Fiskus und die gesamte Schweizer Volkwirtschaft.

Der Bundesrat schlug mit der Too-big-to-fail-Vorlage vor, sämtliche Obligationen bei ihrer Ausgabe von der Stempelabgabe zu befreien. Dies ist die erste Voraussetzung für einen funktionierenden Obligationenmarkt für alle Schweizer Emittenten. Als zweite Voraussetzung erarbeitete er eine detaillierte separate Vorlage zur Verrechnungssteuer, die er am 24. August 2011 veröffentlichte. Die Vorlage sieht vor, dass die Verrechnungssteuer auf Zinsen auf Obligationen nicht mehr generell beim Schuldner erhoben wird, sondern nur noch durch die Zahlstelle. Bei institutionellen Anlegern und juristischen Personen entfällt die Verrechnungssteuer. Die Zahlstellensteuer wird auf natürliche Personen mit Wohnsitz Schweiz beschränkt, weil bei diesen die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer greifen muss.

Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass Erleichterungen bei der Verrechnungssteuer nicht nur für die CoCos erlassen werden sollen, sondern zugunsten aller Obligationen. Um das Ziel der Gleichbehandlung der Banken und der übrigen Wirtschaft zu erreichen, sieht der Bundesrat in seiner Botschaft zum Umbau der Verrechnungssteuer deshalb Erleichterungen auch für sämtliche übrigen Obligationen vor.

SwissHoldings zählt darauf, dass auch das Parlament bei der Beratung der bundesrätlichen Vorlage das Wohl der gesamten Wirtschaft berücksichtigt. Sollten die Banken für die Einführung der Zahlstellensteuer mehr als ein bis zwei Jahre benötigen (und der Wechsel zum Zahlstellensteuer nicht per 1.1.2013 bzw. 1.1.2014 möglich sein), plädieren wir dafür, dass Veräusserungsbeschränkungen (sog. „sales restrictions“) für CoCos eingeführt werden. Mit einer solchen Beschränkung wäre sichergestellt, dass CoCos nicht an natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz veräussert werden.

Wenn die Emissionsabgabe auf Fremdkapital abgeschafft und die Zahlstellensteuer auf Obligationenzinsen eingeführt wird, sind die Voraussetzungen für einen funktionierenden Schweizer Obligationenmarkt gegeben. Für den Finanzplatz Schweiz eröffnet sich ein zukunftsträchtiges neues Geschäftsfeld. Die Banken können CoCos begeben und die Schweizer Konzerne Schweizerfranken-Emissionen mit Schweizer Zahlstellen. Dies schafft Arbeitsplätze, bringt zusätzliche Steuereinnahmen und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.