Corporate Governance setzt funktionierenden Informationsfluss voraus
Die angestrebte Stärkung des Stimmrechts der Aktionäre setzt voraus, dass diese die Informationen der Publikumsgesellschaften auch tatsächlich erhalten. EU-weit harmonisierte technische Standards zum Informationsfluss in der grenzüberschreitenden Intermediärskette sollen dies ermöglichen. Auch in der Schweiz sollten diese Standards rasch umgesetzt werden.
Das Phänomen besteht europaweit: Nicht nur in der Schweiz (Stichwort Dispo-Aktionäre) kennen die bedeutenden Publikumsgesellschaften einen Grossteil ihrer Namenaktionäre nicht, weil diese nicht im Aktienregister eingetragen sind. Zwischen dem Aktionär und „seiner“ Publikumsgesellschaft steht eine Vielzahl von Intermediären, seien dies Banken, Vermögensverwalter, Verwahrungsstellen oder weitere Akteure (als „Intermediärskette“ bezeichnet). Gerade bei grenzüberschreitenden Investitionen hat der Investor praktisch keinen Einfluss auf Zusammensetzung und Länge der Intermediärskette. Sie verbindet zwar Investor und Investitionsobjekt, trennt aber gleichzeitig den Aktionär von der Publikumsgesellschaft, so dass kein direkter Kontakt zwischen beiden mehr besteht.
Ausbleibende Aktionärsinformation
Während der Fluss der vermögensmässigen Aktionärsrechte (Dividendenzahlungen, Anrechtsausschüttungen, Splits, Rückkäufe usw.) durch die Intermediärskette gewährleistet ist, erweist sich diese bezüglich der Mitbestimmungsrechte des Aktionärs als undurchlässig. Aufgrund des Fehlens von Namen und Adresse kann deshalb ein grosser Teil der Namenaktionäre von den kotierten Gesellschaften nicht direkt – wie im Aktienrecht verlangt – informiert werden: Den Namenaktionären muss der Geschäftsbericht mittels schriftlicher Mitteilung bekanntgegeben werden und sie sind spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag zur Generalversammlung (GV) einzuberufen, unter Bekanntgabe der Verhandlungsgegenstände sowie der Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre. Unverfälschte Informationen aus der Quelle „seiner Unternehmung“ dienen dem Investor zudem dazu, seine Anlage besser verstehen und deren Chancen und Risiken besser abschätzen zu können.
Intermediärskette als Informationskanal
Die zentrale Rolle der Intermediärskette für die Informationsübermittlung ist schon länger erkannt. So hat bereits die Aktionärsrechte-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2007 in ihren Erwägungen festgehalten: Damit die Investoren ihre Stimmrechte grenzüberschreitend ausüben können, ist es daher wichtig dass die Intermediäre die Ausübung dieser Rechte erleichtern. Der Investor, der das ökonomische Risiko trägt, soll die Mitbestimmungsrechte in gleicher Art und Weise wahrnehmen können wie die finanziellen Ansprüche aus der Investition.
Diesem Zweck dienen die auf europäischer Ebene im Sommer 2010 verabschiedeten Standards zur technischen Harmonisierung GV-bezogener Informationen in grenzüberschreitenden Aktienanlagen. An deren Ausarbeitung haben sich aus der Schweiz die grossen Publikumsgesellschaften, die Banken und die SIX-Group beteiligt. Die Standards sind Teil der europaweiten Harmonisierung der Abwicklung von Nachhandelsaktivitäten (z.B. Dividendenausschüttungen, Bezugsrechtsausschüttungen). Die GV-Standards legen fest, wie Publikumsgesellschaften, Verwahrungsstellen, Banken und weitere Intermediäre Informationen zur Einladung zur GV, zum stimmberechtigten Aktienbestand und zur Stimmrechtsausübung an den Aktionär übermitteln sollen. Zentral in diesen Standards sind die Pflichten der Intermediäre, welche diese Informationen zeitverzugslos in elektronischer Form weiterleiten müssen.
Wichtig für Corporate Governance
Die GV-Standards sollen somit den Informationsfluss sicherstellen, damit die Intermediäre nicht nur bezüglich der vermögensmässigen Aktionärsrechte, sondern auch bezüglich der Stimmrechtsausübung zum verbindenden Element zwischen Aktionär und Publikumsgesellschaft werden. Je einfacher und je standardisierter die gesetzlich verlangten Aktionärsinformationen durch die Intermediärskette fliessen, desto einfacher und selbstverständlicher wird die Ausübung des Stimmrechts. Soll die Stärkung der Aktionärsrechte, wie sie in der laufenden Corporate Governance-Diskussion gefordert wird, gelingen, sind derartige technische Voraussetzungen mitentscheidend.
Handlungsbedarf in der Schweiz
Besonders die an der SIX Swiss Exchange kotierten Emittenten mit bedeutendem ausländischem Aktionärsanteil haben deshalb ein Interesse daran, dass die Intermediärskette in der Schweiz mit diesen technischen Entwicklungen in Europa Schritt hält. Der bis kommenden September zu erstellende Zeitplan für die Umsetzung der Standards in der Schweiz sollte dafür sorgen, dass der Anschluss nicht verloren geht. Die EU-Kommission ist ferner bestrebt, den Informationsfluss in der grenzüberschreitenden Intermediärskette gesetzlich zu verankern, und beabsichtigt, in nächster Zeit einen entsprechenden Richtlinien-Vorschlag dem Parlament zu unterbreiten. In der Schweiz bietet das in der parlamentarischen Beratung stehende Verwahrungsstellen-Modell die Möglichkeit, die gesetzliche Grundlage für den wichtigen Informationsfluss in der Intermediärskette zu bilden.