Internationale Steuern

Der OECD-Amtshilfestandard in Steuersachen: Wohin geht die Reise?

Die Schweiz hat im Frühling 2009 versprochen, den OECD-Amtshilfestandard in Steuersachen integral zu übernehmen. Sie hat sich auch dafür eingesetzt, dass die Regeln im Rahmen des Global Forums in allen Staaten einheitlich interpretiert und umgesetzt werden. Inzwischen zeigt es sich, dass der Standard interpretationsbedürftig ist und zunehmend verschärft wird. Die Schweiz befindet sich dabei in einer schwierigen Situation.

Die G-20 sind sich in der Frage der Schaffung von mehr Transparenz in Steuersachen weitgehend einig, und zwar sowohl bezüglich der natürlichen Personen als auch der grenzüberschreitend tätigen Unternehmen. Aufgrund der Finanz-, Wirtschafts-, Währungs- und namentlich der Verschuldenskrise wird der Druck auf die Einhaltung der geltenden Besteuerungsregeln weiter zunehmen. Entsprechend ist auch mit einer Ausweitung der Amtshilfeverpflichtungen im Steuerbereich zu rechnen.
 

Global Forum entscheidet über die Auslegung des Standards

Das von der OECD im Auftrag der G-20 geschaffene „Global Forum on Transparency and Exchange of Information“ (umfasst rund 100 Länder), prüft in den laufenden Länderexamen in einem ersten Schritt die Rechtsgrundlagen für die Gewährung der Amtshilfe nach dem OECD-Standard (Abkommen und nationales Recht) und in einem zweiten Schritt die Amtshilfepraxis.
 

Schweiz wurde zur Anpassung des DBA-Standards gezwungen

Bis im Frühling 2011 war die Schweiz der Ansicht, sie hätte mit der Übernahme des OECD-Amtshilfestandards in einer grösseren Zahl von DBA die OECD-Forderungen erfüllt. Sie wurde seitens des Sekretariats des Global Forums jedoch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die von ihr in den DBA vereinbarten Regelungen zu restriktiv seien. Die Schweiz hatte auf der Nennung sowohl des Namens des Steuerpflichtigen, für den die Information verlangt werden, als auch des Informationsinhabers beharrt und mit den Abkommenspartnern entsprechende Protokollbestimmungen vereinbart. Erst nachdem unser Land zugesichert hatte, dass anstelle des Namens auch eine andere einwandfreie Identifikation möglich sein soll, bestand die Schweiz im Sommer dieses Jahres die erste Phase der im Rahmen des Global Forums geführten Überprüfung. Dem Parlament blieb letztlich nichts anderes übrig, als der neuen Interpretation (auch rückwirkend) zuzustimmen.
 

Der geltende OECD-Standard entwickelt sich weiter

Der OECD-Amtshilfestandard ist auslegungsbedürftig. Er hat zudem verschiedene Schwachstellen, die im Rahmen des „Peer-Review-Prozesses“ nun zutage treten. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Verpflichtungen der Staaten zur internationalen Zusammenarbeit künftig weitergehend interpretiert werden als heute. Dies betrifft etwa den unklaren Begriff der „Fishing Expedition“, die Zulässigkeit von Anfragen über spezifische Fallgruppen oder auch den Umgang mit gestohlenen Daten.
 

Was ist in dieser Situation zu tun?

  • Es ist richtig, dass die Schweiz versucht, die „Altlasten“ aus der Zeit, als die Schweizer Banken noch darauf bauten, dass das Bankgeheimnis bei Steuerhinterziehung unantastbar sei, möglichst rasch abzubauen. Ob das Modell einer Abgeltungssteuer dem internationalen Druck nach Transparenz standhalten kann, wird erst die Zukunft zeigen.
     
  • Die Schweiz hat bei der Übernahme des OECD-Standards ein „level playing field“ im Bereich der steuerlichen Amtshilfe gefordert. Sie muss sich in der OECD und im „Peer-Review-Prozess“ im Global Forum dafür einsetzen, dass alle Staaten auch tatsächlich mit der gleichen Elle gemessen werden.
     
  • Es gilt ferner darauf zu achten, dass der in den DBA festgeschriebene Standard nicht derart umgedeutet wird, dass er dem Wortlaut der Abkommen nicht mehr entspricht. Dies gilt auch für die Problematik der Gruppeanfragen, bei denen es sich letztlich um „Fishing Expeditions“ handelt. Die in der Amtshilfekonvention von OECD/Europarat verlangte spontane Übermittlung von allenfalls relevanten Informationen ist nur ein Beispiel, das aufzeigt, wohin die Reise künftig gehen könnte.
     
  • Unser Parlament muss sich demnächst mit der Botschaft des Bundesrates zum Steueramtshilfegesetz befassen. Die darin enthaltenen Bestimmungen müssen zwar Rechtssicherheit schaffen. Sie sollten aber auch die absehbaren Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Amtshilfe mitberücksichtigen, da die Schweiz sonst über kurz oder lang wieder zu Massnahmen gezwungen werden könnte, die im klaren Widerspruch zum Amtshilfegesetz stehen.