Die neue EU-Investitionspolitik könnte die gängige Praxis beim Schutz von Direktinvestitionen nachhaltig verändern
Die weltweiten Direktinvestitionsbestände nähern sich wieder dem Vorkrisen-Niveau an. Die Staaten schliessen vermehrt auch wieder Abkommen zum Schutz dieser Investitionen ab. Im Zuge dieser Entwicklung wird grundsätzlich über den Inhalt und die Reichweite solcher Verträge diskutiert. Insbesondere die neue EU-Investitionspolitik dürfte richtungsweisend für die künftige Ausgestaltung des internationalen Investitionsschutzes sein.
Die Direktinvestitionen haben 2011 im Vergleich zum Vorjahr weltweit wieder zugenommen. Zwar hat der gegenwärtige Gesamtbestand noch nicht ganz das Vorkrisen-Niveau erreicht, doch befindet sich dieser mit 1,2 Billionen USD nur leicht (15 Prozent) darunter. Gut ein Drittel der Direktinvestitionen ist heute noch nicht gegen eine diskriminierende oder unfaire Behandlung des Investors im Gaststaat geschützt. Die Staaten sind deshalb nach wie vor sehr darum bemüht, den Schutz für diese grenzüberschreitenden Engagements ihrer Unternehmen durch internationale Abkommen weiter auszubauen. Sie tun dies meist über bilaterale Investitionsschutzabkommen (ISA) und neu auch über Freihandelsverträge. Die verschiedenen Versuche der internationalen Staatengemeinschaft, v.a. der OECD, einen flächendeckenden internationalen Investitionsschutz auf multilateraler Ebene durchzusetzen, scheiterten alle. 2010 wurden insgesamt 174 neue bilaterale Abkommen abgeschlossen, gesamthaft bestehen gegen 6‘000 derartiger Verträge. Da die Übereinkommen zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen wurden, enthalten sie verschieden weit gehende Regelungen. Dies führt dazu, dass sich gewisse Abkommen überlappen oder gar auch widersprechen.
Der Inhalt und die Reichweite des internationalen Investitionsschutzes werden derzeit auf EU-Ebene kontrovers diskutiert
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist neu die EU exklusiv für die internationalen Investitionsverträge ihrer Mitgliedstaaten zuständig. Damit scheint sich wenigstens auf europäischer Ebene eine gewisse einheitliche Praxis durchzusetzen. Wie konkret der Übergang von nationalen bilateralen Abkommen zu europäischen Verträgen aussehen soll, ist jedoch Gegenstand von intensiven Diskussionen. Dabei wird auch über die grundsätzliche Ausrichtung und die konkreten Inhalte dieser Abkommen debattiert. Vor allem die so genannte Zivilgesellschaft (NGOs) vertritt die Meinung, dass die bestehende Praxis den Investoren zu weit reichende Rechte einräumt und den wirtschaftspolitischen Gestaltungsraum der Gastländer zu sehr einschränkt. Zudem fordern sie auch eine vermehrte Ausrichtung der Investitionspolitik auf soziale und ökologische Interessen.
Der Schutz europäischer Investoren steht auf dem Spiel
Zwar bleibt laut offiziellen Verlautbarungen der Schutz europäischer Investoren auch künftig erste Priorität der europäischen Investitionspolitik. Doch gleichzeitig betonen offizielle Stellen ausdrücklich, wie wichtig es sei, die Souveränität in der Gesetzgebung der Gastländer, insbesondere im Sozial- und Umweltbereich, nicht zu untergraben. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch eine grundlegende Reform des Streitbeilegungsmechanismus. Es wird in Erwägung gezogen, dass Investoren im Streitfall doch wieder erst den innerstaatlichen Rechtsweg ausschöpfen müssen, bevor sie sich an ein internationales Schiedsgericht wenden können. Dies hätte weitreichende Folgen.
SwissHoldings verfolgt diese Entwicklungen und die laufende Debatte aufmerksam, da diese Entwicklungen für unsere Konzerne und die Schweizerische Abkommenpolitik von grosser Bedeutung sind.