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Bern, 17. Mai 2013

SwissHoldings unterstützt den Umbau des Schweizer Unternehmenssteuerrechts – es geht um  einen Viertel der Schweizer Wirtschaftsleistung

Bund und Kantone haben heute die Stossrichtung bekanntgegeben, mit der die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich der Unternehmensbesteuerung gestärkt und der Steuerstreit mit der EU um die kantonalen Steuerregimes beigelegt werden soll. SwissHoldings unterstützt deren Bestrebungen, alles daran zu setzen, dass die Schweiz als Standort für international tätige Unternehmen attraktiv bleibt. Besonders betroffen sind die Unternehmen aus der Realwirtschaft, die für über 25% des Bruttoinlandprodukts aufkommen. Im Aussenverhältnis hofft SwissHoldings, dass der Dialog mit der EU einvernehmlich abgeschlossen werden kann. Mit dem Umbau des Schweizer Unternehmenssteuerrechts nach international akzeptieren Grundsätzen besteht jedenfalls kein weiterer Grund für ausländische Gegenmassnahmen.

Nach 7 Jahren Auseinandersetzungen mit der EU über die kantonalen Steuerregimes besteht die Hoffnung, dass dieser Streit beigelegt werden kann. Zu diesem Zweck will die Schweiz Anpassungen an ihren Regimes vornehmen. Betroffen sind traditionelle Schweizer Konzerne und zugezogene Unternehmen, insbesondere aus der Realwirtschaft. Sie erwirtschaften zusammen mehr als 25% des schweizerischen Bruttoinlandprodukts, bieten direkt gegen eine Million Arbeitsplätze in der Schweiz und leisten allein beim Bund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen. SwissHoldings unterstützt das von Bund und Kantone anvisierte Vorgehen. Schon alleine wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung muss aber sichergestellt sein, dass die Schweiz für die Konzerne attraktiv bleibt.

SwissHoldings unterstützt dementsprechend die Bestrebungen von Bund und Kantonen, alles daran zu setzen, dass die Schweiz für die betroffenen Unternehmen weiterhin der bevorzugte Standort ist. Dabei sind sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, die international zukunftsfähig sind. SwissHoldings fordert, dass die Schweiz sich an attraktiven ausländischen Modellen orientiert (z.B. Entlastungen für Innovationsförderung), aber auch neue Wege prüft und beschreitet (z.B. gezielte Förderung wertschöpfungsintensiver Tätigkeiten).

Im Aussenverhältnis verlangt die Schweiz zu Recht von der EU, dass diese ihren Teil zum Rechtsfrieden beiträgt. Dazu gehört, dass die EU der Schweiz genügend Zeit für den Umbau des Unternehmenssteuerrechts lässt und auf Gegenmassnahmen verzichtet.

SwissHoldings wird wie bisher die Arbeiten von Bund und Kantonen unterstützen, damit rechtzeitig valable Ersatzlösungen für die zahlreichen betroffenen Unternehmen zur Verfügung stehen.  

 

Für Auskünfte:

Dr. Martin Zogg, Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter nationales und internationales Steuerrecht, SwissHoldings, 

Tel. 031 356 68 68